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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vertragsfassung: 26. Juli 2026 · Vertragsversion pricing_v2_modules_2026_07_23

§ 1 Anbieter, Kundenkreis und Geltungsbereich

(1) Anbieter ist Tarik Ermis, handelnd unter „n3tz“, Kaiserstr. 27, 66333 Völklingen („n3tz“). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über den n3tz KI-Mitarbeiter und die dazu gebuchten Module.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher können keinen Vertrag nach dieser Fassung schließen.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn n3tz ihrer Einbeziehung ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Vertragsunterlagen und Rangfolge

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung oder einem beiderseits bestätigten Angebot („Auftragsbestätigung“). Darin werden mindestens Grundstufe, Module oder Bundle, Abrechnungsintervall, Preis, Testphase und Vertragsversion festgehalten.

(2) Bestandteil des Vertrags werden in dieser Reihenfolge: die Auftragsbestätigung, individuell vereinbarte Regelungen, diese AGB in der bei Vertragsschluss ausgewiesenen Fassung und der Auftragsverarbeitungsvertrag vom 26. Juli 2026, soweit n3tz personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet. Bei Widersprüchen geht die jeweils höherrangige Regelung vor.

(3) Öffentlich dargestellte Leistungen und Preise sind eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, kein bindendes Vertragsangebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn n3tz die Konfiguration in Textform bestätigt oder den vereinbarten Zugang bereitstellt. Die AGB und der AVV werden vor Annahme abrufbar gemacht und ihre Einbeziehung wird mit der Auftragsbestätigung dokumentiert.

§ 3 Vertragsgegenstand und Nutzungsrecht

(1) n3tz stellt die gebuchte Konfiguration als browserbasierte Software-as-a-Service für die Vertragsdauer bereit. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und auf seine vertragsgemäßen Nutzer beschränktes Nutzungsrecht.

(2) Die gebuchte Konfiguration besteht aus genau einer Grundstufe sowie den ausdrücklich gebuchten Modulen oder einem ausdrücklich benannten Bundle. Ein Bundle gewährt nur die darin genannten Bestandteile und kein eigenständiges zusätzliches Feature-Recht.

(3) „Nutzer“ ist ein persönlicher Zugang für eine natürliche Person. Zugänge dürfen nicht geteilt werden. „Standort“ ist eine organisatorisch getrennte Betriebsstätte oder ein Betrieb mit eigenem Kanal-, Kalender- oder Wissenskontext. Abweichende Zuordnungen bedürfen einer Bestätigung in Textform.

(4) n3tz darf die Dienste weiterentwickeln, sofern wesentliche vereinbarte Funktionen nicht ohne Zustimmung des Kunden entfallen und die Nutzung nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Beta-Funktionen werden als solche gekennzeichnet und können geändert oder eingestellt werden.

§ 4 Grundstufen und Dokumenten-Pool

Grundstufe Preis netto Nutzer / Standorte Dokumenten-Pool
Light 49 € / Monat; keine Jahresoption 1 / 1 20 / Kalendermonat
Standard 99 € / Monat oder 990 € / Jahr bis 5 / 1 150 / Kalendermonat
Premium 299 € / Monat oder 2.990 € / Jahr bis 15 / bis 3 750 / Kalendermonat
Enterprise individuell vereinbart individuell individuell

(1) Jede Grundstufe enthält die n3tz Zentrale, Kontakte, Leads, Vorgänge, Aufgaben, Wissensbasis, Benachrichtigungen, den KI-Webchat mit menschlicher Live-Übernahme sowie kontrollierte Dokumenten- und Buchhaltungsabläufe. Premium enthält zusätzlich KI-Telefon, Postfach-Agent sowie Termine & Nachfassen. API/Integrationen und Ressourcenmanagement sind auch bei Premium nur bei ausdrücklicher Buchung enthalten.

(2) Zum gemeinsamen Dokumenten-Pool zählen finalisierte Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine und Rechnungen. Ein Dokument zählt, sobald der Kunde es bewusst finalisiert beziehungsweise speichert und damit die endgültige Dokumentfassung oder Nummer erzeugt wird. Vorschauen und nicht finalisierte Entwürfe zählen nicht.

(3) Light hat ein technisches Limit: Nach 20 gezählten Dokumenten ist bis zum nächsten Kalendermonat oder einer bestätigten Höherstufung keine weitere Finalisierung möglich. Bei Standard und Premium sind 150 beziehungsweise 750 Dokumente Kapazitätsrichtwerte mit Warnungen; es gibt hierfür in dieser Vertragsfassung weder ein automatisches Entgelt je Mehrdokument noch eine automatische Sperre. Dauerhaft deutlich höherer Bedarf kann für künftige Abrechnungszeiträume einvernehmlich in eine passendere Konfiguration überführt werden.

(4) Beleg-OCR ist eine Beta-Funktion ohne zugesagte Erkennungsgenauigkeit. Formale Prüfungen, ZUGFeRD-/Factur-X-Ausgabe, DATEV-Export und GoBD-orientierte Abläufe ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Einzelfallprüfung und keine vom Kunden erforderliche Verfahrensdokumentation oder Archivierung.

§ 5 Module, Bundles und Nutzungsmengen

(1) Folgende Module können nach Maßgabe der Auftragsbestätigung gebucht werden:

  • KI-Telefon: 89 € / Monat oder 890 € / Jahr. Je Abrechnungsmonat sind bei Light 250, bei Standard 500 und bei Premium 1.000 angefangene, tatsächlich verbundene KI-Minuten enthalten. Jede darüber hinausgehende angefangene verbundene Minute kostet 0,35 € netto. Klingelzeit, vom System erkannter Spam, nicht verbundene und technisch fehlgeschlagene Anrufe zählen nicht. Das KI-Telefon ist keine Notrufleitung; eine Live-Weiterleitung erfolgt nur, wenn sie technisch und vertraglich ausdrücklich freigegeben ist.
  • Postfach-Agent: 49 € / Monat oder 490 € / Jahr. Er verarbeitet konfigurierte eingehende Nicht-Spam-E-Mails, ordnet sie Leads oder Vorgängen zu und erstellt Antwortentwürfe. Der Versand bleibt menschlich bestätigt. Die Mengen 100 / 500 / 2.000 E-Mails für Light / Standard / Premium sind empfohlene Kapazitäten mit Warnungen, keine entgeltpflichtigen Einheiten und keine zugesicherte Mindestleistung.
  • Termine & Nachfassen: 39 € / Monat oder 390 € / Jahr. Enthalten sind Buchungsseite und Kalenderabläufe, Erinnerungen, Warteliste und neutrales Bewertungs-Nachfassen. Je Abrechnungsmonat sind bei Light 10, bei Standard 25 und bei Premium 50 erfolgreich versendete, nicht duplizierte SMS enthalten; jede weitere solche SMS kostet 0,25 € netto. Fehlgeschlagene, unterdrückte, Test- und erkannte Duplikat-Nachrichten zählen nicht. Die Mengen 25 / 100 / 500 betreute Termine sind empfohlene Kapazitäten, keine entgeltpflichtigen Einheiten.
  • API/Integrationen: 19 € / Monat oder 190 € / Jahr. Enthalten ist der vereinbarte programmatische Zugriff auf Kontakte, Vorgänge und Dokumente. Umfang, Schreibrechte und externe Zielsysteme richten sich nach der freigegebenen Konfiguration.
  • Ressourcenmanagement: 49 € / Monat oder 490 € / Jahr. Enthalten sind Einsatz- und Montageplanung, Urlaubs- und Abwesenheitsplanung sowie die Zuordnung von Personal, Fahrzeugen und Material zu Vorgängen und Terminen.

(2) Jahrespreise für Module können nur zusammen mit einer jährlichen Grundstufe gebucht werden. Light und monatliche Bundles sind nur monatlich buchbar. Inklusivmengen werden nicht in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen.

(3) Das Starter-Bundle umfasst Light und KI-Telefon für zusammen 119 € netto pro Monat. Das Bundle Empfang komplett umfasst exakt Standard, KI-Telefon und Postfach-Agent für 209 € netto pro Monat. Dieselben Bestandteile kosten einzeln konfiguriert 237 € netto pro Monat; die Ersparnis beträgt 28 € netto. Andere Module sind nur bei ausdrücklicher Buchung enthalten.

§ 6 Testphase und Einrichtung

(1) Ein Neukunde kann einmalig eine zusammenhängende Testphase von 14 Kalendertagen für die bestätigte Konfiguration erhalten. Beginn und Umfang stehen in der Auftragsbestätigung. Ein Zahlungsmittel wird spätestens zum Beginn der Testphase hinterlegt. Die Testphase steht je Kunde genau einmal zur Verfügung; der Anspruch ist mit ihrem Beginn verbraucht und lebt auch dann nicht wieder auf, wenn die Testphase vorzeitig beendet oder die Konfiguration später geändert wird. Ein weiterer Bestellvorgang begründet keine erneute Testphase; die dabei bestätigte Konfiguration wird unmittelbar entgeltlich.

(2) Während der Testphase fallen weder Grund-, Modul- noch nutzungsabhängige Mehrentgelte an. Die technischen Inklusivmengen und Schutzgrenzen können weiterhin angewendet werden; Mehrverbrauch wird für diesen Zeitraum nicht berechnet.

(3) Kündigt der Kunde die Testkonfiguration nicht spätestens bis zum Ende des vierzehnten Kalendertags in Textform, beginnt am Folgetag die entgeltliche Laufzeit der bestätigten Konfiguration. Liegt zu diesem Zeitpunkt kein einsetzbares Zahlungsmittel vor, endet der Vertrag mit Ablauf des vierzehnten Kalendertags, ohne dass die entgeltliche Laufzeit beginnt; er wird weder ausgesetzt noch pausiert, und für die Testphase wird keine Rechnung gestellt. Der dann geltende Preis, das Abrechnungsintervall und der erste Fälligkeitstag werden vor Beginn der Testphase in der Auftragsbestätigung ausgewiesen. Die frühere 30-Tage-Zufriedenheitsgarantie gilt nicht für Verträge dieser Fassung.

(4) Der geführte Einrichtungsassistent ist in jeder Grundstufe derzeit mit 0 € enthalten. Eine Darstellung „499 € → 0 €“ bezeichnet ausschließlich den früheren Preis eines separaten manuellen Einrichtungsservices; 499 € werden nach dieser Fassung nicht berechnet. Persönliches oder individuelles Onboarding ist nur geschuldet, wenn es gesondert vereinbart wurde.

§ 7 Vergütung, Abrechnung und Zahlungen

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Soweit bei grenzüberschreitenden B2B-Leistungen das Reverse-Charge-Verfahren oder eine andere umsatzsteuerliche Behandlung gilt, wird entsprechend den gesetzlichen Voraussetzungen abgerechnet; der Kunde stellt hierfür erforderliche Unternehmens- und Umsatzsteuerdaten richtig und rechtzeitig bereit.

(2) Monatliche Entgelte werden monatlich, jährliche Entgelte jährlich im Voraus fällig. Nutzungsabhängiger Mehrverbrauch wird nach Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats abgerechnet. Die Zahlung erfolgt über das in der Auftragsbestätigung vereinbarte Zahlungsmittel, regelmäßig über Stripe.

(3) n3tz stellt eine nachvollziehbare Nutzungsaufstellung bereit oder auf Anfrage zur Verfügung. Nachvollziehbar fehlerhafte Messungen werden nach Prüfung berichtigt. Einwendungen gegen eine Nutzungsabrechnung sind ohne schuldhaftes Zögern mitzuteilen; gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

(4) Bei Zahlungsverzug darf n3tz nach Mahnung und angemessener Nachfrist den Zugang vorübergehend sperren. Zahlungspflichten und das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.

§ 8 Pflichten des Kunden und kontrollierte Freigaben

(1) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Aktualität seiner Inhalte, Weisungen, Wissensgrundlagen, Empfänger- und Kontaktdaten sowie für die erforderlichen Betroffeneninformationen und Rechtsgrundlagen verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Anrufe, E-Mail-, SMS-, Bewertungs- und Nachfasskommunikation.

(2) KI-Ausgaben sind Entwürfe. E-Mail-Versand, Dokumentfinalisierung, Rechnungsnummernvergabe und fachlich, steuerlich oder rechtlich relevante Entscheidungen bleiben im öffentlichen Leistungsumfang menschlich kontrolliert. Der Kunde prüft Entwürfe vor Freigabe und darf keine Funktion zur Umgehung dieser Grenze nutzen.

(3) Zugangsdaten und API-Schlüssel sind personenbezogen beziehungsweise systembezogen geheim zu halten. Sicherheitsvorfälle, Fehlfunktionen und erkennbar unrichtige Ausgaben sind n3tz unverzüglich mitzuteilen.

(4) Unzulässig sind rechtswidrige, missbräuchliche oder sicherheitsgefährdende Nutzungen, automatisierte Entscheidungen mit erheblicher Wirkung ohne zulässige menschliche Kontrolle, Emotionsanalyse sowie medizinische Beratung, Diagnose oder Behandlung. Gemini-basierte Funktionen dürfen nicht für Angebote eingesetzt werden, die an Minderjährige unter 18 Jahren gerichtet sind oder voraussichtlich von ihnen genutzt werden. Abweichungen setzen eine zuvor schriftlich bestätigte Anbieterfreigabe oder einen geeigneten alternativen Verarbeiter voraus.

§ 9 Datenschutz, KI-Transparenz und Unterauftragnehmer

(1) Soweit n3tz personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, gilt der in § 2 bezeichnete AVV. Der Kunde bleibt Verantwortlicher und legt insbesondere Zwecke, Rechtsgrundlagen, Aufbewahrung, Empfänger und die datensparsame Konfiguration seines Einsatzes fest.

(2) Direkte KI-Interaktionen werden nach dem vorgesehenen Produktablauf als solche kenntlich gemacht. Dieser Transparenzhinweis ist keine datenschutzrechtliche Einwilligung und ersetzt keine erforderliche Rechtsgrundlage oder Information des Kunden.

(3) n3tz nutzt Kundendaten nicht zum Training eigener KI-Modelle und aktiviert bei den eingesetzten bezahlten Google-Diensten keine Nutzung zur Produktverbesserung. Die im AVV offengelegte begrenzte Anbieteraufbewahrung zur Missbrauchserkennung und für erforderliche Offenlegungen bleibt unberührt.

§ 10 Verfügbarkeit, Wartung und Leistungsstörungen

(1) Soweit kein individuelles SLA vereinbart ist, schuldet n3tz eine dem üblichen Stand vergleichbarer SaaS-Dienste entsprechende Verfügbarkeit, jedoch keine unterbrechungsfreie Bereitstellung. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, höhere Gewalt sowie Ausfälle von Telekommunikations-, Netz- und Unterauftragnehmerdiensten können die Verfügbarkeit einschränken.

(2) Geplante Wartung wird nach Möglichkeit vorab angekündigt. Der Kunde meldet reproduzierbare Störungen mit den zur Eingrenzung erforderlichen Informationen. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

§ 11 Haftung

(1) n3tz haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Soweit nach Absatz 2 gehaftet wird, ist die Haftung je Schadensereignis auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem Ereignis gezahlte Nettovergütung begrenzt; bei kürzerer Vertragsdauer gilt die bis dahin gezahlte Vergütung. Diese Begrenzung gilt nicht, soweit der vertragstypische, vorhersehbare Schaden höher ist und die Begrenzung den Vertragszweck aushöhlen würde.

(4) Bei Datenverlust beschränkt sich die Haftung, soweit zulässig, auf den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei angemessener Datensicherung und Nutzung der angebotenen Exportmöglichkeiten entstanden wäre. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

§ 12 Laufzeit, Konfigurationswechsel und Kündigung

(1) Nach der Testphase laufen Monatstarife auf unbestimmte Zeit und können mit 14 Tagen Frist zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats gekündigt werden. Jahresverträge haben eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten und verlängern sich um weitere zwölf Monate, wenn sie nicht mit 14 Tagen Frist zum Laufzeitende gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung beendet im Voraus bezahlte Zeiträume nicht vorzeitig.

(2) Grundstufen, Module und Bundles können nur durch beiderseitige Bestätigung in Textform geändert werden. Hinzubuchungen und eine zeitanteilige Abrechnung können zum bestätigten Termin beginnen. Abwahl und Herabstufung wirken grundsätzlich zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums, sofern nichts anderes bestätigt wird.

(3) Nach Ende eines Moduls bleiben die im Grundprodukt gespeicherten Vorgänge während des fortbestehenden Hauptvertrags im Rahmen der vereinbarten Aufbewahrungsfristen les- und exportierbar; die Modulfunktion selbst kann entfallen. Nach Ende des Hauptvertrags hält n3tz aktive Kundendaten 30 Tage zum Export bereit und löscht sie anschließend nach Maßgabe des AVV, soweit keine gesetzliche Pflicht entgegensteht. Der Kunde exportiert aufbewahrungspflichtige Geschäftsunterlagen rechtzeitig und sorgt für seine gesetzlich erforderliche Archivierung.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform; E-Mail an mail@n3tz.ai genügt.

§ 13 Änderungen dieser Bedingungen

(1) Änderungen von Preis, Inklusivmengen, Zählregeln, wesentlichen Leistungen oder Laufzeit gelten nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.

(2) n3tz kann sonstige Änderungen mit mindestens 30 Tagen Vorlauf in Textform vorschlagen, soweit sie wegen geänderter Gesetze, Sicherheitsanforderungen oder technischer Rahmenbedingungen erforderlich und dem Kunden zumutbar sind. Widerspricht der Kunde, gelten die bisherigen Bedingungen bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit fort, soweit n3tz die Leistung rechtlich und technisch weiter erbringen kann; gesetzliche und vertragliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

(3) Rein redaktionelle Änderungen und Änderungen ausschließlich zugunsten des Kunden können nach Mitteilung ohne gesonderte Zustimmung wirksam werden.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Saarbrücken, soweit beide Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind oder eine Gerichtsstandsvereinbarung anderweitig gesetzlich zulässig ist.

(3) Vertragssprache und maßgebliche Fassung dieser AGB und des AVV ist Deutsch. Übersetzungen dienen nur der Verständlichkeit.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Kontakt

Tarik Ermis / n3tz
Kaiserstr. 27, 66333 Völklingen
E-Mail: mail@n3tz.ai

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