Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 13. Oktober 2026 · Vertragsversion pricing_v2_modules_2026_07_30
§ 1 Anbieter, Kundenkreis und Geltungsbereich
(1) Anbieter ist die n3tz GmbH in Gründung, Campus Gebäude A1 2, Starterzentrum, 66123 Saarbrücken („n3tz“). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über den n3tz KI-Mitarbeiter und die dazu gebuchten Module.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher können keinen Vertrag nach dieser Fassung schließen.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn n3tz ihrer Einbeziehung ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Vertragsunterlagen und Rangfolge
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung oder einem beiderseits bestätigten Angebot („Auftragsbestätigung“) und der Leistungsbeschreibung in §§ 3 bis 5 und 10 dieser AGB. In der Auftragsbestätigung werden mindestens Grundstufe, Module oder Bundle, Abrechnungsintervall, Preis, Testphase und Vertragsversion festgehalten.
(2) Bestandteil des Vertrags werden in dieser Reihenfolge: die Auftragsbestätigung, individuell vereinbarte Regelungen, diese AGB in der bei Vertragsschluss ausgewiesenen Fassung und der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV, Stand 13. Oktober 2026), soweit n3tz personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet. Bei Widersprüchen geht die jeweils höherrangige Regelung vor. Bei Widersprüchen über die Verarbeitung personenbezogener Daten gehen die datenschutzbezogenen Bestimmungen des AVV den übrigen Vertragsunterlagen vor. Zwingendes Recht bleibt unberührt.
(3) Öffentlich dargestellte Leistungen und Preise sind eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, kein bindendes Vertragsangebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn n3tz die Konfiguration in Textform bestätigt oder den vereinbarten Zugang bereitstellt. Die AGB und der AVV werden vor Annahme abrufbar gemacht und ihre Einbeziehung wird mit der Auftragsbestätigung dokumentiert.
§ 3 Vertragsgegenstand und Nutzungsrecht
(1) n3tz stellt die gebuchte Konfiguration als browserbasierte Software-as-a-Service für die Vertragsdauer bereit. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und auf seine vertragsgemäßen Nutzer beschränktes Nutzungsrecht.
(2) Die gebuchte Konfiguration besteht aus genau einer Grundstufe sowie den ausdrücklich gebuchten Modulen oder einem ausdrücklich benannten Bundle. Ein Bundle gewährt nur die darin genannten Bestandteile und kein eigenständiges zusätzliches Feature-Recht.
(3) „Nutzer“ ist ein persönlicher Zugang für eine natürliche Person. Zugänge dürfen nicht geteilt werden. „Admin“ ist ein Nutzer mit Administrationsrechten, insbesondere für Nutzer-, Rollen- und Konfigurationsverwaltung. „Standort“ ist eine organisatorisch getrennte Betriebsstätte oder ein Betrieb mit eigenem Kanal-, Kalender- oder Wissenskontext. Abweichende Zuordnungen bedürfen einer Bestätigung in Textform.
(4) n3tz darf die Dienste ändern, soweit dafür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen von n3tz zumutbar ist. Sachliche Gründe sind insbesondere neue gesetzliche oder behördliche Anforderungen, die Beseitigung von Sicherheitsrisiken, geänderte Leistungen oder Bedingungen von Telekommunikations-, KI- oder Infrastrukturanbietern, die Anpassung an eine veränderte technische Umgebung sowie Verbesserungen von Bedienbarkeit und Funktionsumfang. Wesentliche vereinbarte Funktionen entfallen nicht ohne Zustimmung des Kunden. Beeinträchtigt eine Änderung die vertragsgemäße Nutzung mehr als unerheblich, kündigt n3tz sie mindestens vier Wochen vorher in Textform an; der Kunde kann den Vertrag dann zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen. Beta-Funktionen werden als solche gekennzeichnet und können geändert oder eingestellt werden.
§ 4 Grundstufen, Nutzer, Admins und Dokumenten-Pool
| Grundstufe | Preis netto | Nutzer | Admins | Standorte | Dokumenten-Pool |
|---|---|---|---|---|---|
| Light | 49 € / Monat; keine Jahresoption | 1 (technisch begrenzt) | 1 (der Inhaber) | 1 | 20 / Kalendermonat |
| Standard | 99 € / Monat oder 990 € / Jahr | unbegrenzt | bis 3 | 1 | 150 / Kalendermonat |
| Premium | 299 € / Monat oder 2.990 € / Jahr | unbegrenzt | bis 5 | bis 3 | 750 / Kalendermonat |
| Enterprise | individuell vereinbart | individuell | individuell | individuell | individuell |
(1) Jede Grundstufe enthält die n3tz Zentrale, Kontakte, Leads, Vorgänge, Aufgaben, Wissensbasis, Benachrichtigungen, den KI-Webchat mit menschlicher Live-Übernahme sowie kontrollierte Dokumenten- und Buchhaltungsabläufe. Soweit in der Auftragsbestätigung aktiviert, kann der Kunde aus einem Vorgang einen zeitlich begrenzten, loginlosen Link zur Anforderung von Fotos versenden; die hochladende Person wird über den Zweck sowie die mögliche Verarbeitung in der Originaldatei enthaltener EXIF-Metadaten informiert. Der Versand dieses Links per E-Mail ist Bestandteil der aktivierten Fotoanforderung. Ein Versand per SMS setzt das aktivierte Modul Termine & Nachfassen voraus und wird auf dessen SMS-Inklusivmenge und Mehrverbrauch angerechnet. Premium enthält zusätzlich KI-Telefon, Postfach-Agent sowie Termine & Nachfassen. API/Integrationen ist auch bei Premium nur bei ausdrücklicher Buchung enthalten.
(2) Zum gemeinsamen Dokumenten-Pool zählen finalisierte Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine und Rechnungen. Ein Dokument zählt, sobald der Kunde es bewusst finalisiert beziehungsweise speichert und damit die endgültige Dokumentfassung oder Nummer erzeugt wird. Vorschauen und nicht finalisierte Entwürfe zählen nicht.
(3) Light hat ein technisches Limit: Nach 20 gezählten Dokumenten ist bis zum nächsten Kalendermonat oder einer bestätigten Höherstufung keine weitere Finalisierung möglich. Bei Standard und Premium sind 150 beziehungsweise 750 Dokumente Kapazitätsrichtwerte mit Warnungen; es gibt hierfür in dieser Vertragsfassung weder ein automatisches Entgelt je Mehrdokument noch eine automatische Sperre. Dauerhaft deutlich höherer Bedarf kann für künftige Abrechnungszeiträume einvernehmlich in eine passendere Konfiguration überführt werden.
(4) In Standard und Premium ist die Anzahl der Nutzer nicht begrenzt; maßgeblich ist die zulässige Anzahl von Admins (Standard: 3, Premium: 5). Light ist ein Ein-Personen-Tarif: Es ist technisch genau ein aktiver Nutzer möglich, und dieser Nutzer ist zugleich der einzige Admin. Die Ernennung weiterer Admins sowie Einladungen über die für die Grundstufe zulässige Anzahl hinaus werden technisch abgelehnt. Ein Wechsel in eine niedrigere Grundstufe entzieht bereits ernannten Admins ihre Rechte nicht automatisch; übersteigt ihre Anzahl die Grenze der neuen Grundstufe, bleiben die vorhandenen Admins bestehen und neue Ernennungen sind erst wieder möglich, wenn die Anzahl unter der Grenze liegt. Ein Wechsel zu Light setzt voraus, dass zuvor höchstens ein aktiver Nutzer verbleibt.
(5) Beleg-OCR ist eine Beta-Funktion ohne zugesagte Erkennungsgenauigkeit. Formale Prüfungen, ZUGFeRD-/Factur-X-Ausgabe, DATEV-Export und GoBD-orientierte Abläufe ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Einzelfallprüfung und keine vom Kunden erforderliche Verfahrensdokumentation oder Archivierung.
§ 5 Module, Bundles und Nutzungsmengen
(1) Folgende Module können nach Maßgabe der Auftragsbestätigung gebucht werden:
- KI-Telefon: 89 € / Monat oder 890 € / Jahr. Je Abrechnungsmonat sind bei Light 250, bei Standard 500 und bei Premium 1.000 angefangene, tatsächlich verbundene KI-Minuten enthalten. Jede darüber hinausgehende angefangene verbundene Minute kostet 0,35 € netto. Klingelzeit, vom System erkannter Spam, nicht verbundene und technisch fehlgeschlagene Anrufe zählen nicht. Das KI-Telefon ist keine Notrufleitung; eine Live-Weiterleitung erfolgt nur, wenn sie technisch und vertraglich ausdrücklich freigegeben ist.
- Postfach-Agent: 49 € / Monat oder 490 € / Jahr. Er verarbeitet konfigurierte eingehende Nicht-Spam-E-Mails, ordnet sie Leads oder Vorgängen zu und erstellt Antwortentwürfe. Der Versand bleibt menschlich bestätigt. Die Mengen 100 / 500 / 2.000 E-Mails für Light / Standard / Premium sind empfohlene Kapazitäten mit Warnungen, keine entgeltpflichtigen Einheiten und keine zugesicherte Mindestleistung.
- Termine & Nachfassen: 39 € / Monat oder 390 € / Jahr. Enthalten sind Buchungsseite und Kalenderabläufe, Erinnerungen, Warteliste und neutrales Bewertungs-Nachfassen. Je Abrechnungsmonat sind bei Light 10, bei Standard 25 und bei Premium 50 erfolgreich versendete, nicht duplizierte SMS enthalten; jede weitere solche SMS kostet 0,25 € netto. Fehlgeschlagene, unterdrückte, Test- und erkannte Duplikat-Nachrichten zählen nicht. Die Mengen 25 / 100 / 500 betreute Termine sind empfohlene Kapazitäten, keine entgeltpflichtigen Einheiten.
- API/Integrationen: 9 € / Monat oder 90 € / Jahr. Enthalten ist der vereinbarte programmatische Zugriff auf Kontakte, Vorgänge und Dokumente. Umfang, Schreibrechte und externe Zielsysteme richten sich nach der freigegebenen Konfiguration.
(2) Ressourcenmanagement (insbesondere Einsatz- und Montageplanung, Urlaubs- und Abwesenheitsplanung sowie die Zuordnung von Personal, Fahrzeugen und Material) ist in dieser Vertragsfassung nicht buchbar und nicht Vertragsbestandteil. Die Fähigkeit befindet sich in Planung und darf ausschließlich unverbindlich als „in Planung“ dargestellt werden; aus einer solchen Darstellung folgt kein Leistungsanspruch.
(3) Jahrespreise für Module können nur zusammen mit einer jährlichen Grundstufe gebucht werden. Light und monatliche Bundles sind nur monatlich buchbar. Inklusivmengen werden nicht in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen.
(4) Das Starter-Bundle umfasst Light und KI-Telefon für zusammen 119 € netto pro Monat. Das Bundle Griffi Komplett umfasst exakt Standard, KI-Telefon und Postfach-Agent für 209 € netto pro Monat. Dieselben Bestandteile kosten einzeln konfiguriert 237 € netto pro Monat; die Ersparnis beträgt 28 € netto. Andere Module sind nur bei ausdrücklicher Buchung enthalten.
§ 6 Testphase und Einrichtung
(1) Ein Neukunde kann einmalig eine zusammenhängende Testphase von 14 Kalendertagen für die bestätigte Konfiguration erhalten. Beginn und Umfang stehen in der Auftragsbestätigung. Ein Zahlungsmittel wird spätestens zum Beginn der Testphase hinterlegt. Die Testphase steht je Kunde genau einmal zur Verfügung; der Anspruch ist mit ihrem Beginn verbraucht und lebt auch dann nicht wieder auf, wenn die Testphase vorzeitig beendet oder die Konfiguration später geändert wird. Ein weiterer Bestellvorgang begründet keine erneute Testphase; die dabei bestätigte Konfiguration wird unmittelbar entgeltlich.
(2) Während der Testphase fallen weder Grund-, Modul- noch nutzungsabhängige Mehrentgelte an. Die technischen Inklusivmengen und Schutzgrenzen können weiterhin angewendet werden; Mehrverbrauch wird für diesen Zeitraum nicht berechnet.
(3) Kündigt der Kunde die Testkonfiguration nicht spätestens bis zum Ende des vierzehnten Kalendertags in Textform, beginnt am Folgetag die entgeltliche Laufzeit der bestätigten Konfiguration. Liegt zu diesem Zeitpunkt kein einsetzbares Zahlungsmittel vor, endet der Vertrag mit Ablauf des vierzehnten Kalendertags, ohne dass die entgeltliche Laufzeit beginnt; er wird weder ausgesetzt noch pausiert, und für die Testphase wird keine Rechnung gestellt. Der dann geltende Preis, das Abrechnungsintervall und der erste Fälligkeitstag werden vor Beginn der Testphase in der Auftragsbestätigung ausgewiesen. Die frühere 30-Tage-Zufriedenheitsgarantie gilt nicht für Verträge dieser Fassung.
(4) Der geführte Einrichtungsassistent ist in jeder Grundstufe derzeit mit 0 € enthalten. Eine Darstellung „499 € → 0 €“ bezeichnet ausschließlich den früheren Preis eines separaten manuellen Einrichtungsservices; 499 € werden nach dieser Fassung nicht berechnet. Persönliches oder individuelles Onboarding ist nur geschuldet, wenn es gesondert vereinbart wurde.
§ 7 Vergütung, Abrechnung und Zahlungen
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Soweit bei grenzüberschreitenden B2B-Leistungen das Reverse-Charge-Verfahren oder eine andere umsatzsteuerliche Behandlung gilt, wird entsprechend den gesetzlichen Voraussetzungen abgerechnet; der Kunde stellt hierfür erforderliche Unternehmens- und Umsatzsteuerdaten richtig und rechtzeitig bereit.
(2) Monatliche Entgelte werden monatlich, jährliche Entgelte jährlich im Voraus fällig. Nutzungsabhängiger Mehrverbrauch wird nach Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats abgerechnet. Die Zahlung erfolgt über das in der Auftragsbestätigung vereinbarte Zahlungsmittel, regelmäßig über Stripe.
(3) n3tz stellt eine nachvollziehbare Nutzungsaufstellung bereit oder auf Anfrage zur Verfügung. Nachvollziehbar fehlerhafte Messungen werden nach Prüfung berichtigt. Einwendungen gegen eine Nutzungsabrechnung sind ohne schuldhaftes Zögern mitzuteilen; gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(4) Bei Zahlungsverzug darf n3tz nach Mahnung und angemessener Nachfrist den Zugang vorübergehend sperren. Zahlungspflichten und das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
(5) n3tz kann die Entgelte für künftige Abrechnungszeiträume anpassen, wenn n3tz die geänderten Entgelte für dieselbe Grundstufe, dasselbe Modul oder dasselbe Bundle allgemein von neuen Kunden verlangt. Eine Erhöhung ist frühestens zwölf Monate nach Beginn der entgeltlichen Laufzeit und danach höchstens einmal innerhalb von zwölf Monaten zulässig; sie muss billigem Ermessen entsprechen (§ 315 BGB). n3tz kündigt sie mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an und weist dabei auf das Kündigungsrecht nach Satz 5 hin. Bei Jahresverträgen wird eine Erhöhung frühestens mit Beginn der nächsten Verlängerungsperiode wirksam. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Erhöhung zu diesem Zeitpunkt in Textform kündigen. Senkt n3tz die allgemein verlangten Entgelte für die gebuchte Konfiguration, gilt der niedrigere Preis ab dem nächsten Abrechnungszeitraum auch für den Kunden.
§ 8 Pflichten des Kunden und kontrollierte Freigaben
(1) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Aktualität seiner Inhalte, Weisungen, Wissensgrundlagen, Empfänger- und Kontaktdaten sowie für die erforderlichen Betroffeneninformationen und Rechtsgrundlagen verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Anrufe, E-Mail-, SMS-, Bewertungs- und Nachfasskommunikation.
(2) KI-Ausgaben sind Entwürfe. E-Mail-Versand, Dokumentfinalisierung, Rechnungsnummernvergabe und fachlich, steuerlich oder rechtlich relevante Entscheidungen bleiben im öffentlichen Leistungsumfang menschlich kontrolliert. Der Kunde prüft Entwürfe vor Freigabe und darf keine Funktion zur Umgehung dieser Grenze nutzen. Diese Prüfpflicht beschreibt den vorgesehenen Einsatz; sie ist kein Haftungsausschluss für fehlerhafte KI-Ausgaben (§ 11 Absatz 5).
(3) Zugangsdaten und API-Schlüssel sind personenbezogen beziehungsweise systembezogen geheim zu halten. Sicherheitsvorfälle, Fehlfunktionen und erkennbar unrichtige Ausgaben sind n3tz unverzüglich mitzuteilen.
(4) Unzulässig sind rechtswidrige, missbräuchliche oder sicherheitsgefährdende Nutzungen, automatisierte Entscheidungen mit erheblicher Wirkung ohne zulässige menschliche Kontrolle, Emotionsanalyse sowie medizinische Beratung, Diagnose oder Behandlung. Gemini-basierte Funktionen dürfen nicht für Angebote eingesetzt werden, die an Minderjährige unter 18 Jahren gerichtet sind oder voraussichtlich von ihnen genutzt werden. Abweichungen setzen eine zuvor schriftlich bestätigte Anbieterfreigabe oder einen geeigneten alternativen Verarbeiter voraus.
§ 9 Datenschutz, KI-Transparenz und Unterauftragnehmer
(1) Soweit n3tz personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, gilt der in § 2 bezeichnete AVV. Der Kunde bleibt Verantwortlicher und legt insbesondere Zwecke, Rechtsgrundlagen, Aufbewahrung, Empfänger und die datensparsame Konfiguration seines Einsatzes fest.
(2) Direkte KI-Interaktionen werden nach dem vorgesehenen Produktablauf als solche kenntlich gemacht. Dieser Transparenzhinweis ist keine datenschutzrechtliche Einwilligung und ersetzt keine erforderliche Rechtsgrundlage oder Information des Kunden.
(3) n3tz nutzt Kundendaten nicht zum Training eigener KI-Modelle und aktiviert bei den eingesetzten bezahlten Google-Diensten keine Nutzung zur Produktverbesserung. Die im AVV beschriebene Anbieteraufbewahrung zur Missbrauchserkennung und für erforderliche Offenlegungen bleibt unberührt.
§ 10 Verfügbarkeit, Datensicherung, Dokumentation und Support
(1) n3tz stellt die Dienste am Übergabepunkt bereit. Übergabepunkt ist der Netzausgang der von n3tz genutzten Rechenzentren zum Internet beziehungsweise für das KI-Telefon die Anbindung an den von n3tz eingesetzten Telefonieanbieter. Internetzugang und Endgeräte des Kunden, die Netze Dritter bis zum Übergabepunkt sowie eine vom Kunden bei seinem eigenen Telefonanbieter eingerichtete Rufumleitung liegen außerhalb des Leistungsbereichs von n3tz.
(2) Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote, Reaktions- oder Wiederherstellungszeit ist nur geschuldet, wenn sie in der Auftragsbestätigung oder in einem gesonderten SLA ausdrücklich vereinbart ist. n3tz überwacht den Betrieb und beseitigt Störungen im eigenen Verantwortungsbereich in angemessener Frist. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
(3) Planbare Wartungsarbeiten kündigt n3tz vorab an und führt sie nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch. Dringende Sicherheitsmaßnahmen dürfen ohne Vorankündigung erfolgen; n3tz informiert betroffene Kunden in diesem Fall nachträglich. Der Kunde meldet reproduzierbare Störungen mit den zur Eingrenzung erforderlichen Informationen.
(4) n3tz sichert die Anwendungsdatenbank mindestens einmal täglich verschlüsselt an einem vom Produktivsystem getrennten Speicherort und prüft die Wiederherstellbarkeit jeder Sicherung automatisiert. Aufbewahrung und Löschung der Sicherungen richten sich nach dem AVV. Die Sicherung durch n3tz ersetzt nicht die eigene Archivierung aufbewahrungspflichtiger Unterlagen durch den Kunden (§ 12 Absatz 3).
(5) Der Kunde kann seine in der Zentrale bereitgestellten Datensätze nach Maßgabe der gebuchten Konfiguration selbst exportieren, insbesondere als CSV-Datei sowie Buchhaltungsdaten im DATEV-Format. Daten, für die keine Exportfunktion bereitsteht, stellt n3tz auf Anfrage in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung.
(6) n3tz stellt eine Online-Dokumentation mit Bedienungsanleitung für die vertraglich geschuldeten Funktionen bereit (derzeit unter docs.n3tz.ai) und hält sie für diese Funktionen aktuell.
(7) Anfragen zur Nutzung nimmt n3tz über die Supportfunktion der Zentrale oder per E-Mail an mail@n3tz.ai entgegen und bearbeitet sie an Werktagen in angemessener Zeit. Darüber hinausgehende Supportleistungen, feste Reaktionszeiten oder eine Erreichbarkeit außerhalb der Werktage sind nur geschuldet, wenn sie gesondert vereinbart sind.
§ 11 Haftung
(1) n3tz haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Soweit nach Absatz 2 gehaftet wird, ist die Haftung je Schadensereignis auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem Ereignis gezahlte Nettovergütung begrenzt; bei kürzerer Vertragsdauer gilt die bis dahin gezahlte Vergütung. Diese Begrenzung gilt nicht, soweit der vertragstypische, vorhersehbare Schaden höher ist und die Begrenzung den Vertragszweck aushöhlen würde.
(4) Bei Datenverlust beschränkt sich die Haftung, soweit zulässig, auf den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei angemessener Datensicherung und Nutzung der angebotenen Exportmöglichkeiten entstanden wäre. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(5) Für Schäden aus fehlerhaften KI-Ausgaben, etwa unzutreffenden Auskünften, Zusammenfassungen oder Entwürfen, gelten die Absätze 1 bis 4; einen weitergehenden Ausschluss oder eine weitergehende Beschränkung enthält dieser Vertrag nicht. Ein Mitverschulden des Kunden, insbesondere bei der Freigabe ungeprüfter Entwürfe entgegen § 8 Absatz 2, wird nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.
§ 12 Laufzeit, Konfigurationswechsel und Kündigung
(1) Nach der Testphase laufen Monatstarife auf unbestimmte Zeit und können mit 14 Tagen Frist zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats gekündigt werden. Jahresverträge haben eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten und verlängern sich um weitere zwölf Monate, wenn sie nicht mit 14 Tagen Frist zum Laufzeitende gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung beendet im Voraus bezahlte Zeiträume nicht vorzeitig.
(2) Grundstufen, Module und Bundles können nur durch beiderseitige Bestätigung in Textform geändert werden. Hinzubuchungen und eine zeitanteilige Abrechnung können zum bestätigten Termin beginnen. Abwahl und Herabstufung wirken grundsätzlich zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums, sofern nichts anderes bestätigt wird. § 4 Absatz 4 bleibt bei jedem Wechsel unberührt.
(3) Nach Ende eines Moduls bleiben die im Grundprodukt gespeicherten Vorgänge während des fortbestehenden Hauptvertrags im Rahmen der vereinbarten Aufbewahrungsfristen les- und exportierbar; die Modulfunktion selbst kann entfallen. Nach Ende des Hauptvertrags hält n3tz aktive Kundendaten 30 Tage zum Export bereit und löscht sie anschließend nach Maßgabe des AVV, soweit keine gesetzliche Pflicht entgegensteht. Der Kunde exportiert aufbewahrungspflichtige Geschäftsunterlagen rechtzeitig und sorgt für seine gesetzlich erforderliche Archivierung.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform; E-Mail an mail@n3tz.ai genügt.
§ 13 Änderungen dieser Bedingungen
(1) Änderungen von Inklusivmengen, Zählregeln, wesentlichen Leistungen oder Laufzeit sowie Preisänderungen außerhalb von § 7 Absatz 5 gelten nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden. Schweigen gilt insoweit nicht als Zustimmung.
(2) Sonstige Änderungen dieser AGB, die wegen geänderter Gesetze oder Rechtsprechung, Sicherheitsanforderungen oder technischer Rahmenbedingungen erforderlich und dem Kunden zumutbar sind, teilt n3tz mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mit. Der Kunde kann den Änderungen bis zum geplanten Wirksamwerden in Textform widersprechen. Widerspricht er nicht fristgerecht, gelten die Änderungen als angenommen. In der Mitteilung weist n3tz ausdrücklich auf das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und darauf hin, dass ein Schweigen des Kunden als Annahme gilt. Widerspricht der Kunde, gelten die bisherigen Bedingungen bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit fort, soweit n3tz die Leistung rechtlich und technisch weiter erbringen kann; gesetzliche und vertragliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
(3) Rein redaktionelle Änderungen und Änderungen ausschließlich zugunsten des Kunden können nach Mitteilung ohne gesonderte Zustimmung wirksam werden.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Saarbrücken, soweit beide Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind oder eine Gerichtsstandsvereinbarung anderweitig gesetzlich zulässig ist.
(3) Vertragssprache und maßgebliche Fassung dieser AGB und des AVV ist Deutsch. Übersetzungen dienen nur der Verständlichkeit.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Kontakt
n3tz GmbH in Gründung
Campus Gebäude A1 2, Starterzentrum, 66123 Saarbrücken
E-Mail:
mail@n3tz.ai